Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

 

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung des Ferienhauses „Dein Eifelhaus“, Unterdorfstr. 14 in 56729 Langenfeld zwischen dem Vermieter Sabine und Michael Schwarz und dem Mieter. 

 

 

2. Vertragsabschluss

  • Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. 
  • Der Mieter erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail durch den Vermieter.

 

3, Zahlungsbedingungen

  • Der Rechnungsbetrag setzt sich aus dem jeweiligen Mietpreis für die Anzahl der Nächte und der Gebühr für die Servicepauschale zusammen. Die Servicepauschale wird nur einmalig pro Aufenthalt erhoben und beinhaltet Endreinigung, Bettwäsche, W-Lan, Parkplatz sowie alle Nebenkosten.
  • Bei der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages fällig.
  • Die Restzahlung muss spätestens zwei Wochen vor Anreise geleistet werden.
  • Ist der Mieter bei Mietbeginn mit der Mietzahlung in Verzug, kann der Vermieter die Bereitstellung des Mietobjektes bis zur vollständigen Zahlung der Miete verweigern, ohne seinen Anspruch auf den vollen Mietpreis zu verlieren.
  • Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Mietbeginn weniger als zwei Wochen, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zu zahlen.

 

4. Rücktritt / Stornierung

  • Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.
  • Dabei hat der Mieter dem Vermieter eine Stornierungsgebühr zu zahlen. Diese richtet sich nach der Zeit des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter bis zum Mietbeginn.
    • mindestens 8 Wochen vor Mietbeginn : 0% des Mietpreises (Rückzahlung der Anzahlung)
    • 8 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises (keine Rückzahlung der Anzahlung)
    • weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
  • Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
  • In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

5. An- und Abreise

  • Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand ab 16 Uhr in  zur Verfügung.
  • Die Schlüsselübergabe erfolgt per Zahlencode und Schlüsseltresor am Mietobjekt. Der Zahlencode wird dem Mieter per Mail vor Anreise mitgeteilt.
  • Am Abreisetag muss der Mieter das Mitobjekt bis 11 Uhr besenrein verlassen haben.

 

6. Aufenthalt, allgemein Rechte und Pflichten

  • Das Mietobjekt darf  nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl genutzt werden. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung oder Überbelegung kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Die bereits geleisteten Zahlungen verbleiben beim Vermieter.
  • Bestehende oder auftretende Mängel sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. 
  • Der Mieter haftet für die, von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden am Mietobjekt, am Inventar, am Fußboden oder am Mobiliar.
  • Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.), Einbruch oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen.
  • Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln.
  • Die Mitnahme und Unterbringung von Haustieren ist nicht gestattet.
  • Im Mietobjekt gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter die Kosten der Reinigung dem Mieter in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt. 
  • Die Anbringung von Materialien zur Dekoration o.Ä.  an den Wänden oder Balken ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung muss der Mieter die Kosten für die Instandsetzung etwaiger entstandener Schäden übernehmen.
  • Müll ist ordnungsgemäß zu trennen.
  • Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Mietobjekt, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechtes angemessen Rücksicht zu nehmen . Der Vermieter informiert den Mieter vorab über die Ausübung des Zutrittsrechtes, es sein denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht möglich oder zumutbar.
  • Der Grill wird kostenfrei zu Verfügung gestellt, ist aber nach der Benutzung vom Mieter zu reinigen.
  • Bei der Abreise ist der Müll ist zu entsorgen und das Geschirr ist zu reinigen oder in die Spülmaschine zu stellen und diese zu starten.

 

7. Schriftform

  • Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht.
  • Die AGB werden mit der Überweisung der Anzahlung akzeptiert.

 

8. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 
  • Die unwirksame Bedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 

 

9. Gerichtsstand

  • Es findet deutsches Recht Anwendung.
  • Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

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